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   BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70   

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BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70 (https://dejure.org/1972,380)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1972 - VI R 128/70 (https://dejure.org/1972,380)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1972 - VI R 128/70 (https://dejure.org/1972,380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 21
  • BStBl II 1972, 915
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.11.1971 - VI R 184/69

    Dienstreise von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70
    Sucht der Arbeitnehmer den Betriebssitz seines Arbeitgebers nur auf, um dort die geleisteten Arbeitsstunden anzugeben, den Arbeitslohn und etwaige weitere Aufträge entgegenzunehmen, so wird dadurch der Betriebssitz noch nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte (vgl. das Urteil des Senats VI R 184/69 vom 5. November 1971, BFH 103, 493, BStBl II 1972, 130).

    Der Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil VI R 184/69, a. a. O., das einen auf ständig wechselnden Baustellen eingesetzten Pflasterer betrifft, anerkannt, daß ein Verpflegungsmehraufwand dem Grunde nach auch dann zu den Werbungskosten gehören kann, wenn der Ortswechsel keine Dienstreise i. S. der Rechtsprechung ist.

  • BFH, 14.04.1967 - VI R 168/66

    Beträge, die den im privaten Dienst angestellten Personen für Reisekosten gezahlt

    Auszug aus BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70
    Die ihm hierbei in Gestalt von Fahrtkosten und von zusätzlichen Ausgaben für Verpflegung entstehenden Aufwendungen gehören zu den Werbungskosten (vgl. BFH-Entscheidung VI R 168/66 vom 14. April 1967, BFH 88, 422, BStBl III 1967, 430).

    Sollte bei der erneuten Verhandlung der Kläger seine Angaben über eine Tätigkeit am Einsatzort wiederholen und sollte die Überprüfung der Angaben zur Annahme einer tatsächlichen Arbeitsstätte am Einsatzort und damit zur Annahme von Dienstreisen führen, so weist der Senat darauf hin, daß auch in diesem Fall gegen die Anwendung der vollen Reisekosten-Pauschbeträge der LStR möglicherweise Bedenken bestehen, weil sie wegen der angeführten Besonderheiten der Reisen des Klägers zu falschen Ergebnissen führen würde (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. das Urteil VI R 168/66 vom 14. April 1967, BFH 88, 422, BStBl III 1967, 430).

  • BFH, 15.12.1967 - VI 33/65

    Angehöriger des öffentlichen Dienstes - Dienstreise - Benutzung des eigenen

    Auszug aus BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70
    Bei einem Arbeitnehmer sind es alle Aufwendungen, die die Ausübung des Dienstes mit sich bringt, soweit sie nicht nach der Verkehrsauffassung durch die allgemeine Lebensführung bedingt sind (vgl. § 20 Abs. 2 Satz 2 LStDV 1965; BFH-Entscheidung VI 33/65 vom 15. Dezember 1967, BFH 90, 493, BStBl II 1968, 150).
  • BFH, 15.03.1963 - VI 249/62 U

    Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die

    Auszug aus BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70
    Das FG gab der Klage statt und führte insbesondere aus: Die im Abschn. 21 Abs. 2 LStR enthaltene Begriffsbestimmung für eine "Dienstreise" sei nach der Rechtsprechung des BFH (Entscheidungen VI 249/62 U vom 15. März 1963, BFH 76, 818, BStBl III 1963, 298; VI 116/65 vom 17. August 1966, BFH 86, 713, BStBl III 1966, 634) mit dem EStG vereinbar.
  • BFH, 17.08.1966 - VI 116/65
    Auszug aus BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70
    Das FG gab der Klage statt und führte insbesondere aus: Die im Abschn. 21 Abs. 2 LStR enthaltene Begriffsbestimmung für eine "Dienstreise" sei nach der Rechtsprechung des BFH (Entscheidungen VI 249/62 U vom 15. März 1963, BFH 76, 818, BStBl III 1963, 298; VI 116/65 vom 17. August 1966, BFH 86, 713, BStBl III 1966, 634) mit dem EStG vereinbar.
  • BFH, 18.04.1958 - VI 24/58 U

    Fahrtauslagen als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 11.08.1972 - VI R 128/70
    Eine regelmäßige Arbeitsstätte hat der Arbeitnehmer da, wo er mindestens einen Teil seines Dienstes in ständiger Wiederkehr zu erledigen hat (vgl. BFH-Entscheidung VI 24/58 U vom 18. April 1958, BFH 67, 73, BStBl III 1958, 300).
  • BFH, 28.09.1990 - VI R 98/89

    Arbeitslohn - Bahnstrecke nach Berlin (Ost) - Liegewagenbetreuer - Fahrt- und

    Die Orte und Gebiete, wo der Kläger seine Arbeit i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG ausübte, lagen demzufolge zwangsläufig dort, wo sich der Zug jeweils aufhielt bzw. fortbewegte (vgl. auch das Senatsurteil vom 11. August 1972 VI R 128/70, BFHE 107, 21, BStBl II 1972, 915, 916, rechte Spalte; zum vergleichbaren Fall eines im Transitverkehr eingesetzten Berufskraftfahrers siehe auch das Urteil VI R 157/89, m.w.N.).

    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf das Urteil in BFHE 107, 21, BStBl II 1972, 915.

  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

    Diese Umstände reichten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 5. November 1971 VI R 184/69, BFHE 103, 493, BStBl II 1972, 130, und vom 11. August 1972 VI R 128/70, BFHE 107, 21, BStBl II 1972, 915) nicht aus, den Firmensitz als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen.
  • FG Hamburg, 06.02.1997 - II 191/94

    Angabe unzutreffender Leistungsempfänger in Rechnungen; Schulden von in

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  • FG Hessen, 18.11.1999 - 12 K 6121/97

    Fahrlehrer; Verpflegungsmehraufwand; Fahrtätigkeit - Verpflegungsmehraufwand

    Hiervon abzugrenzen war die Durchführung fahrtypischer Arbeiten (wie z.B. Wartungsarbeiten und Kontrollmaßnahmen) an einer ortsgebundenen Arbeitsstätte, die nach der durch die frühere Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteile vom 11.8.1972 VI R 128/70, BStBl II 1972, 915 , und vom 11.12.1987 VI R 183/84, BFH/NV 1988, 363) bestätigten Auffassung der Verwaltung der Fahrtätigkeit zuzurechnen war (Abschn. 37 Abs. 5 Satz 2 LStR 1993).
  • BFH, 11.05.1979 - VI R 129/77

    Zur Art und zum Umfang der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers am Betriebssitz,

    Die Annahme einer solchen Dienstreise setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats u. a. voraus, daß ein Arbeitnehmer vorübergehend den Ort seiner regelmäßigen Arbeitsstätte verläßt, um aus dienstlichen Gründen anderswo tätig zu werden (BFH-Urteil vom 11. August 1972 VI R 128/70, BFHE 107, 21, BStBl II 1972, 915).

    Sucht ein Arbeitnehmer den Betriebssitz seines Arbeitgebers nur auf, um dort die geleisteten Arbeitsstunden anzugeben sowie den Arbeitslohn oder weitere Aufträge entgegenzunehmen, so wird dadurch der Betriebssitz noch nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. Urteil VI R 128/70 mit weiteren Hinweisen).

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.03.2003 - 1 K 1018/00

    Zur Abgrenzung zwischen Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und

    Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer mit gewisser Regelmäßigkeit (vgl. z. B.: BFH vom 11. August 1972 VI R 128/70, BStBl II 1972 S. 915 ; Drenseck in L. Schmidt, EStG , 21. A. 2002, Rz 111 zu § 9) seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat (vgl. z. B.: BFH vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BStBl II 1995 S. 137 unter 2. a).
  • BFH, 02.04.1982 - VI R 48/80

    Bahnpostbegleitdienst - Postbeamte - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise -

    Der vorliegende Sachverhalt kann auch nicht mit dem des BFH-Urteils vom 11. August 1972 VI R 128/70 (BFHE 107, 21, BStBl II 1972, 915) verglichen werden.
  • FG Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 1 K 89/95

    Vorsteuerabzug für Aufwendungen, die der Unternehmer an seine Arbeitnehmer aus

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  • FG Köln, 31.07.2002 - 3 K 36/01

    Wohngruppen als Arbeitsstätten eines Heimerziehers

    Als "regelmäßige Arbeitsstätte" wird zwar nur ein Ort angesehen, an dem der Arbeitnehmer den "Mittelpunkt seiner Tätigkeit" hat, d.h. ein Ort, zu dem er regelmäßig zurückkehrt, um zu berichten und Weisungen zu empfangen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - v. 18.04.1958 VI 24/58 U, BStBl. III 1958, 300) bzw. ein solcher, an dem er mindestens einen Teil seines Dienstes in ständiger Wiederkehr zu erledigen hat (BFH-Urteil v. 11.08.1972 VI R 128/70, BStBl. II 1972, 915).
  • BFH, 24.11.1978 - VI R 172/76

    Arbeitsstätte - Berufskraftfahrer

    Arbeitsstätte ist hier vielmehr der LKW, mit dem der Kläg er unterwegs ist (wie zB bei einem Schlafwagenschaffner der von ihm jeweils betreute Schlafwagen, vgl Urteil des Senats vom 11. August 1972 VI R 128/70 , BFHE 107, 21, BStBl II 1972, 915).
  • FG Saarland, 20.10.2000 - 2 K 257/00

    Keine Einsatzwechseltätigkeit bei Kundenberaterin eines Kreditinstituts (§9 Abs.

  • FG Hamburg, 02.08.2001 - II 123/00

    Wohnwagen als Wohnung im Sinne von § 9 Abs. 1

  • BFH, 24.11.1978 - VI R 171/76

    Arbeitsstätte - Berufskraftfahrer

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